Gewerbeangelegenheiten - Besonderheiten/ Gewerbliche Erlaubnisse/Gestattungen
Bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis (z.B. Bewachungsgewerbe, Maklergewerbe, Pfandleihgewerbe, Versteigerergewerbe, Aufstellung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, Betreiben von Spielhallen etc.). Neben der Erlaubnis ist die Anzeige zur Gewerbe-Anmeldung für den Beginn der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen. Nähere Informationen bezüglich der erforderlichen einzureichenden Unterlagen erhalten Sie beim Fachbereich III. Infrastruktur und Ordnungswesen.
Weiterhin sind Termine nach telefonischer Absprache möglich.
Die regulären Dienstzeiten des Ordnungsamtes im Außendienst im Überblick:
Mo bis Do von um 07 Uhr bis 18 Uhr
Fr von um 07 Uhr bis um 00 Uhr
Sa von um 16 Uhr bis 00 Uhr
- Im Rahmen von Veranstaltungen werden die Dienstzeiten des Ordnungsamtes entsprechend angepasst.
- Vorstehende Zeiten verstehen sich als reguläre Dienstzeiten für den Zeitraum vom 15.05 bis einschließlich 15.09. eines Jahres.
- Zu beachten gilt jedoch, dass aufgrund von personellen Engpässen, Krankheit und Urlaub nicht alle Schichten bzw. Dienstzeiten immer besetzt sind.
- Außerhalb der regulären Dienstzeiten und bei Abwesenheit des Außendienstes können die Bürgerinnen und Bürger sich ebenfalls an die Polizei in Falkensee wenden sowie in dringenden Fällen auch an die 110.
Gebühren:
Für die Erteilung von Erlaubnissen wird eine Gebühr nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) i.V.m. der Verordnung über die Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEKGebO) des Landes Brandenburg erhoben.