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Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

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Gebühren
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Online Service
Leistungsbeschreibung
Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.
Ausdrucke elektronischer Dokumente Beglaubigung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
elektronische Dokumente Beglaubigung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Kopie und Abschrift beglaubigen
Eine beglaubigte Abschrift ist die offizielle Bestätigung, dass eine Kopie eines Originaldokuments (Urschrift) inhaltlich und optisch exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Die autorisierte Stelle bezeugt mit einem dienstlichen Siegel oder einer Unterschrift, dass Kopie und Original übereinstimmen.
Der Hauptzweck einer beglaubigten Abschrift ist der Nachweis der Echtheit einer Kopie, ohne das Originaldokument (z. B. Zeugnis, Urkunde) aus der Hand geben zu müssen.
Nicht beglaubigt werden:
  • Personenstandsurkunden (u. a. Geburts-, Ehe., Sterbeurkunden)
  • Dokumente im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten
  • ausländische Dokumente
Unterschriften Beglaubigung
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Kopie und Abschrift beglaubigen
Es gibt keine Frist.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Bearbeitungsdauer
Kopie und Abschrift beglaubigen
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Beglaubigung sofort vorgenommen werden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Umfang des Originaldokumentes.
Bei wenigen Seiten dauert die Bearbeitung nur wenige Minuten. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )


Bürgeramt
Gemeinde Brieselang - Bürgeramt
Am Markt 3
14656 Brieselang

buergerbuero@gemeindebrieselang.de

Bürgeramt
  • Montag           09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
  • Dienstag         14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch        geschlossen
  • Donnerstag    09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) und 13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
  • Freitag            08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)

Gebühren:

 Die Gemeinde Brieselang erhebt für eine Unterschriftsbeglaubigung eine Gebühr von 4,00 €.

Die Gemeinde Brieselang erhebt für eine Dokumentenbeglaubigung eine Gebühr von 2,00 €.


Welche Gebühren fallen an?
Kopie und Abschrift beglaubigen
Die genauen Kosten erfragen Sie bitte in der autorisierten Behörde.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Anträge / Formulare
Kopie und Abschrift beglaubigen
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Rechtsgrundlage
Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
weiterführende Links
  • § 33 Absatz 4 Nummer 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Ausdrucke elektronischer Dokumente Beglaubigung
weiterführende Links
  • § 33 Absatz 4 Nummer 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
elektronische Dokumente Beglaubigung
weiterführende Links
  • § 33 Absatz 4 Nummer 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Kopie und Abschrift beglaubigen
weiterführende Links
  • § 33 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Unterschriften Beglaubigung
weiterführende Links
  • § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was muss ich mitbringen?
Kopie und Abschrift beglaubigen
  • Originaldokument (Urschrift)
  • Kopie des Originaldokumentes
  • Personalausweis oder Reisepass
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Termine Bürgerbüro

Kontakte:

Frau Althaus
033232/338-54
E-Mail senden
Frau Bartylla
033232/338-38
E-Mail senden

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Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Termin im Bürgerbüro vereinbaren
Montag09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
Dienstag14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
Freitag
 
08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Die Bürgermeisterin

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

033232/338-11

Fachbereiche

dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

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