Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Leistungsbeschreibung
Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
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Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.
Ausdrucke elektronischer Dokumente BeglaubigungMit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
elektronische Dokumente BeglaubigungMit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Kopie und Abschrift beglaubigenEine beglaubigte Abschrift ist die offizielle Bestätigung, dass eine Kopie eines Originaldokuments (Urschrift) inhaltlich und optisch exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Die autorisierte Stelle bezeugt mit einem dienstlichen Siegel oder einer Unterschrift, dass Kopie und Original übereinstimmen.
Der Hauptzweck einer beglaubigten Abschrift ist der Nachweis der Echtheit einer Kopie, ohne das Originaldokument (z. B. Zeugnis, Urkunde) aus der Hand geben zu müssen.
Nicht beglaubigt werden:
Unterschriften BeglaubigungDie autorisierte Stelle bezeugt mit einem dienstlichen Siegel oder einer Unterschrift, dass Kopie und Original übereinstimmen.
Der Hauptzweck einer beglaubigten Abschrift ist der Nachweis der Echtheit einer Kopie, ohne das Originaldokument (z. B. Zeugnis, Urkunde) aus der Hand geben zu müssen.
Nicht beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (u. a. Geburts-, Ehe., Sterbeurkunden)
- Dokumente im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten
- ausländische Dokumente
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Beglaubigung sofort vorgenommen werden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Umfang des Originaldokumentes.
Bei wenigen Seiten dauert die Bearbeitung nur wenige Minuten. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.
Bei wenigen Seiten dauert die Bearbeitung nur wenige Minuten. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.
- Montag 09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
- Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) und 13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
- Freitag 08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Gebühren:
Die Gemeinde Brieselang erhebt für eine Unterschriftsbeglaubigung eine Gebühr von 4,00 €.
Die Gemeinde Brieselang erhebt für eine Dokumentenbeglaubigung eine Gebühr von 2,00 €.
Welche Gebühren fallen an?
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Die genauen Kosten erfragen Sie bitte in der autorisierten Behörde.
Anträge / Formulare
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Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Rechtsgrundlage
Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen BeglaubigungAusdrucke elektronischer Dokumente Beglaubigungelektronische Dokumente BeglaubigungKopie und Abschrift beglaubigenUnterschriften Beglaubigung
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Was muss ich mitbringen?
Kopie und Abschrift beglaubigen
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- Originaldokument (Urschrift)
- Kopie des Originaldokumentes
- Personalausweis oder Reisepass