Schnellnavigation Seitenkopf Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
  • Online Termin Online-Terminvergabe Bürgerbüro Hier buchen Sie online Ihren Termin für das Bürgerbüro
  • Maerker Brieselang ' Der schnelle Draht zur Verwaltung
  • Sportlerklause Digitale Raumbuchung Buchungssystem für kommunale Räume: Freie Zeiten der Sportlerklause können künftig online eingesehen und Buchungsanfragen digital gestellt werden.
  • Bürgerinfo Ratsinformationssystem Sitzungstermine, Beschlussvorlagen & Co.: Die Arbeit der politischen Gremien auf einen Blick.
  • 115_Logo_farbig(1) Anfragen? Die Behördennummer 115 ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
  • Amtsblatt Newsletteranmeldung Amtsblatt Anmeldung für den Newsletter
  • Livestream Live-Stream Sitzungen der Gemeindevertretung und Ausschüsse
  • Stellenausschreibungen Aktuelle Stellenausschreibungen Hier finden Sie alle aktuellen Stellenausschreibungen der Gemeinde Brieselang.
  • Vergabemarktplatz - Aktuelle Auftragsvergaben Hier sind Auftragsvergaben der Gemeindeverwaltung in Brieselang einzusehen.
  • Bürgeranliegen Serviceübersicht A - Z für Ihre Anliegen Bürgerservice der Gemeinde
  • Little Bird Loge Kinderbetreuung Online-Antragstellung
  • ChatGPT Image 9 Sommerfest 2026 Alle Informationen zum diesjährigen Sommerfest finden Sie hier
  • Straßenbau Straßenbau in der Gemeinde

100 Jahre Brieselang

  • Aktuelles zum Jubiläum
  • Jubiläumsveranstaltungen
  • Impressionen

Wahlbekanntmachung für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Brieselang am 11.September 2011

Inhaltsbereich
Veröffentlicht am: 30.08.2011
Autor: Herr Raab

Wahlbekanntmachung für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Brieselang am 11.September 2011

  1.  Am 11.09.2011 findet die oben genannte Wahl statt.
     Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
  2.  Das  Wahlgebiet  der  Gemeinde Brieselang ist in 10 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Auf  den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens am 14.08.2011 zugestellt 
     wurden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem der  Wahlberechtigte wählen kann.
  3.  Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen  Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren  Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Auf Verlangen des Wahlvorstandes  hat sich der Wähler über seine Person auszuweisen.
     Die Wahlbenachrichtigung wird dem Wähler wieder ausgehändigt. Diese ist dann bei einer  möglichen Stichwahl wieder vorzulegen.
     Behinderte Wähler/innen können, wenn das zuständige Wahllokal nicht behindertengerecht  ist, bei der Wahlbehörde Briefwahlunterlagen zur Ausübung des Wahlrechts beantragen.
  4. Gewählt  wird  mit  amtlich  hergestellten  Stimmzetteln.  Jeder Wähler erhält bei Betreten des  Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.
     Der Stimmzettel enthält die mit Beschluss des  Wahlausschusses vom 09.08.2011  zugelassenen Wahlvorschläge. Im Wahllokal hängt ein  Muster des Stimmzettels aus.
  5. Für die Wahl gilt:
     Jeder wahlberechtigte Bürger kann für seine Wahl eine Stimme vergeben.
     Kennzeichnen Sie durch das Ankreuzen zweifelsfrei den Bewerber, dem Sie Ihre Stimme  geben wollen. Bitte beachten Sie  bei  der  Stimmabgabe,  dass  nicht  mehr  als  eine   Stimme abgegeben wird, sonst ist der Stimmzettel ungültig!
     Ist bei der Wahl oder Stichwahl nur ein Bewerber zugelassen, ist in einem bei den Wörter „Ja”  oder „Nein” befindlichen Kreise ein Kreuz zu setzen.
  6. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet  werden.
  7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung folgende Ermittlung und  Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit  das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
  8. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlgebiet in dem der  Wahlschein ausgestellt ist,
     a)     durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlgebietes oder
     b)    durch Briefwahl
     teilnehmen.
     Die wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimme nur in dem für  sie zuständigen Wahllokal abgeben.
     Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der zuständigen Wahlbehörde Gemeinde  Brieselang, 14656 Brieselang, Am Markt 3, Bürgerbüro/Meldestelle  einen amtlichen  Stimmzettel,    einen amtlichen Wahlumschlag sowie  einen  amtlichen  Wahlbriefumschlag   beschaffen  und seinen  Wahlbrief  mit  dem  Stimmzettel  (im  verschlossenen  Wahlumschlag)  und  dem  unterschriebenen  Wahlschein  so rechtzeitig der auf dem  Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis  18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag  angegebenen Stelle am Wahltag bis 18.00 Uhr abgegeben werden.
     Bei einer möglichen Stichwahl endet die Frist am 25.09.2011, um 18.00 Uhr. Nach Eingang  des Wahlbriefes beim Wahlleiter darf er nicht mehr zurückgegeben werden.
     Für die Stimmabgabe durch Briefwahl gelten folgende Regelungen:
    • Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel.
    • Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen.
    • Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
    • Sie legt den verschlossenen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
    • Sie verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet diesen an den zuständigen Wahlleiter.
    Hat die wahlberechtigte Person einen Stimmzettel verschrieben, diesen oder einen  Wahlumschlag unbrauchbar gemacht, so werden ihr auf Verlangen neue Briefwahlunterlagen  ausgehändigt. Die Wahlbehörde behält den alten Stimmzettel oder Wahlumschlag ein.
     Für die Stimmabgabe behinderter Wähler gilt Folgendes: Hat die wahlberechtigte Person den  Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben  der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach  dem Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet hat.
     Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei   der Wahlbehörde ab, so wird ihr Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle  auszuüben.  Die Wahlbehörde hat zu diesem Zweck eine Wahlkabine  aufgestellt,  damit  der   Stimmzettel  unbeobachtet  gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann.
     Die  Wahlbehörde  nimmt  die  Wahlbriefe  entgegen,  hält  sie unter Verschluss und übergibt  sie rechtzeitig am Wahltag dem zuständigen Wahlleiter.
  9.  Wahlberechtigte Personen, die erst für die mögliche Stichwahl am  25.09.2011  wahlberechtigt   oder  nicht  in  das  Wählerverzeichnis  eingetragen  sind  und  bereits  für  die  Wahl  am  11.09.2011 einen Wahlschein bekommen haben, erhalten nach Maßgabe  der   Kommunalwahlverordnung  von  Amts  wegen einen Wahlschein für die Stichwahl.
     Wahlberechtigte  Personen,  die  für  die  Wahl  am  11.09.2011 einen  Wahlschein  mit   Briefwahlunterlagen  erhalten  haben, wird für die Stichwahl von Amts wegen wiederum ein  Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausgestellt und zugesendet, es sei denn, aus dem Antrag  ergibt sich, dass sie bei der Stichwahl in ihrem Wahlbezirk wählen will.
     Wahlberechtigte  Personen,  die  einen  Wahlschein  erhalten
     haben, wird für die Stichwahl von Amts wegen wiederum ein Wahlschein ausgestellt und z zugesendet.
  10.  Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
     Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl  herbeiführt  oder  das   Ergebnis  verfälscht,  wird  mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft;  auch der  Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).


Brieselang, d. 29.08.2011


Wilhelm Garn    
- Die Wahlbehörde -

 
frame_2
Seitenfuss

Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Termin im Bürgerbüro vereinbaren
Montag09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
Dienstag14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
Freitag
 
08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Die Bürgermeisterin

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

033232/338-11

Fachbereiche

dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

115-Logo-farbig

© Gemeinde Brieselang 2026

  • Impressum
  • Kontakt
  • Disclaimer
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Informationspflichten
Navigation
  • Aktuelles
    • Aktuelle Meldungen
    • Bekanntmachungen
    • Veranstaltungen
    • Stellenausschreibungen
    • Meldungen zu Fundtieren
  • Gemeindeleben
    • 100 Jahre Brieselang
      • Aktuelles zum Jubiläum
      • Jubiläumsveranstaltungen
      • Impressionen
    • Nymphensee
    • Gemeindeinformationen
      • Historie
        • Brieselang
          • Chronistenbüro
        • Bredow
        • Zeestow
      • Stadtplan
      • Ortsansichten
      • Anfahrt
    • Freizeit und Kultur
      • Hans-Klakow-Museum
      • Märkischer Künstlerhof
      • Bibliothek
      • Jugendclub Brieselang
      • Jugendclub Bredow
      • Vereinsübersicht
    • Kirchen
    • Gemeindearchiv
      • Benutzung
      • Archivperlen
      • Ortsgeschichte
        • Interaktive Karte
        • Eine Schule im Wandel der Zeit
        • 100 Jahre Kirmes
        • 100 Jahre Bahnhof Brieselang
  • Politik und Beteiligung
    • Kommunalpolitik - transparent & nah dran
      • Ratsinformationssystem
      • Livestream Gremiensitzung
      • Archiv Live-Stream von Gremiensitzungen
    • Haushalt
    • Gemeindeentwicklung und Bürgerbeteiligung
      • Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung
      • Infos Rittergut Zeestow
      • Bürgerhaushalt
      • Bürgerversammlungen, Bürgerbeteiligung
    • Wahlen
      • Bundestagswahl 2025
      • Kommunalwahlen 2024
      • Europawahl 2024
      • Landratswahl 2024
      • Landtagswahl 2024
      • Wahl des Seniorenbeirats 2024
      • Wahl zur/zum hauptamtlichen Bürgermeister:in 2023
      • Bürgerentscheid über die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters
      • Bundestagswahl 2021
      • Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters 2019
      • Landtagswahl 2019
      • Wahl des Seniorenbeirates 2019
      • Öffentliche Bekanntmachungen des Wahlleiters
      • Europawahl 2019
      • Kommunalwahl 2019
      • Archiv
    • Beauftragte und Beiräte
  • Immobilienangebote und Wirtschaft
    • Grundstücke & Immobilien
    • Gewerbegebiete
  • Schulen, Kitas & Soziales
    • Kitas & Horte
    • Kindertagespflege
    • Schulen
    • Anmeldungen für die kommunalen Horte 2026/2027
    • Kostenfreies Mittagessen (BuT) für mehr Kinder und Jugendliche
    • Kinderbetreuung - Onlineantragstellung
    • Formulare
  • Rathaus und Service
    • Maerker
    • Bürgerservice
      • Serviceübersicht A - Z für Ihre Anliegen
      • Formulare & Anträge
      • Merkblätter
      • Satzungen/Nutzungsbedingungen
      • Amtsblätter
    • Rathaus
      • Bürgermeisterin
      • Fachbereiche
      • Organigramm
      • Ansprechpartner
      • Stellenausschreibungen
      • Ausbildung & Praktikum