Projektförderung von Bürgergruppen und Vereinen 2026 (Vereinsförderung)
Brieselang. Die Gemeinde Brieselang stellt auch 2026 Fördermittel für besondere Projekte in der Gemeinde zur Verfügung. Die Anträge auf Förderung können ab sofort schriftlich bei der Bürgermeisterin eingereicht werden.
Gemeinde Brieselang
-Die Bürgermeisterin-
Projektförderung
Am Markt 3
14656 Brieselang
Antragsschluss ist der 17.07.2026 (Eingang in der Gemeinde Brieselang).
Pflichtangaben:
- Name des Vereins / Bürgergruppe mit Angabe eines Verantwortlichen und den notwendigen Kontaktdaten /Adresse, Mail, Telefon
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan des Projektes mit Darstellung der eventuellen Eigenmittel/Eigenleistung
Die Gemeinde Brieselang stellt für das Jahr 2026 insgesamt 5.000 € zur Verfügung. Es werden Projekte auf dem Gebiet der Gemeinde Brieselang gefördert. Diese sollten soziale und kulturelle Projekte sein und den Charakter der Gemeinnützigkeit erfüllen. Die Höchstförderung pro Projekt und Jahr beträgt maximal 1.000,00 €. Gefördert werden besondere Aufgaben, Planungen oder Herausforderungen der Antragsteller unterschiedlicher Zwecke wie etwa Sport, Kultur, Soziales, Umwelt. Es werden keine Projekte gefördert, die Unterhalt und Instandsetzung von Baulichkeiten, Betriebskosten oder dauerhafte Personalkosten beinhalten.
Die Gemeinde orientiert sich bei ihrer Entscheidung insbesondere, aber nicht abschließend an
folgenden positiven Kriterien:
- Kommt das Vorhaben möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, möglichst über die Gruppe der Antragsteller hinaus, zugute?
- Handelt es sich um eine erstmalige und einmalige Förderung?
- Unterstreicht der Antragsteller sein Engagement durch Darstellung eines finanziellen Eigenanteils?
- Wurde der entsprechende Antrag in Vorjahren bereits als förderwürdig eingeschätzt, aber aus finanziellen Gründen nicht berücksichtigt?
- Besteht ein besonders großes öffentliches Interesse der Gemeinde am Projekt?
- Antragsteller, die insbesondere zu diesen oder ähnlich relevanten Auswahlkriterien im Antrag Stellung nehmen, erhöhen die Chancen für eine Berücksichtigung bei der Vergabe.
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Sollte der Förderbetrag ausgeschöpft und die Förderwürdigkeit eines Projektes bestätigt sein, erhält der Antragsteller eine entsprechende Mitteilung, damit er sich ggf. im Folgejahr erneut bewerben kann.