Neues Wohnbauvorhaben an der Schillerstraße rückt näher
Brieselang. An der Schillerstraße 22 in Brieselang könnte ein neues Wohnquartier mit fünf Mehrfamilienhäusern entstehen. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 3. Juni einstimmig beschlossen, die nächsten Verfahrensschritte für das Vorhaben vorzubereiten. Die Vorlage BV/0417/26 wurde mit 20 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen angenommen.
Der überarbeitete Vorschlag des Vorhabenträgers sieht eine Bebauung mit maximal vier Geschossen und 113 Wohneinheiten vor. Geplant sind zudem 188 Fahrradstellplätze, 185 Pkw-Stellplätze sowie sechs Spielplatzflächen mit insgesamt rund 820 Quadratmetern.
„Mit dem Beschluss wird das Wohnbauvorhaben an der Schillerstraße einen wichtigen Schritt konkreter. Es handelt sich um ein Projekt, das schon seit vielen Jahren in der Gemeinde ein Thema ist. Mein Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen – auch für junge Menschen und Familien, die in Brieselang leben bleiben oder hier ihren Lebensmittelpunkt aufbauen möchten. Gleichzeitig werden wir die weiteren Verfahrensschritte sorgfältig vorbereiten und dabei Themen wie Verkehr, soziale Infrastruktur und generationengerechte Angebote mit berücksichtigen“, sagte Bürgermeisterin Kathrin Neumann-Riedel.
Mit dem Beschluss ist das Bauvorhaben noch nicht genehmigt. Die Gemeindevertretung hat vielmehr den Weg dafür freigemacht, das Vorhaben auf Grundlage des sogenannten Bauturbos weiter zu prüfen und für eine spätere Entscheidung vorzubereiten. Die Verwaltung soll nun die notwendigen Abstimmungen mit der Bauaufsicht aufnehmen, Grundstücksfragen klären, ein Verkehrswertgutachten veranlassen und die Beteiligung der Öffentlichkeit vorbereiten.
Hintergrund ist, dass für das Areal unterschiedliche planungsrechtliche Voraussetzungen gelten. Für Teile des Gebiets gibt es bereits den Bebauungsplan Nr. 30 „Schillerstraße“. Dessen Festsetzungen passen nach Darstellung der Verwaltung jedoch nicht mehr vollständig zu den heutigen Anforderungen an das Vorhaben. Andere Bereiche müssen rechtlich gesondert bewertet werden. Deshalb soll nun geprüft werden, auf welchem Weg das Projekt weitergeführt werden kann.
Ergänzend beschloss die Gemeindevertretung einen Antrag der Fraktionen CDU/FW/FDP und BFB/DBA. Der Antrag wurde mit 20 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimmen und bei fünf Enthaltungen angenommen. Danach soll vor weiteren verbindlichen Schritten ein städtebaulicher Vertrag vorbereitet werden. Darin sollen wichtige Fragen des Vorhabens geregelt werden, etwa zur Erschließung, zur zeitlichen Umsetzung, zu möglichen Folgekosten und zu sozialen sowie generationengerechten Angeboten.
Geprüft werden soll auch, ob auf einer gemeindeeigenen Fläche soziale oder gemeinnützige Nutzungen entstehen können. In Betracht kommen unter anderem betreutes Wohnen, altersgerechte und barrierearme Wohnformen, Tagespflege, soziale Dienstleistungen sowie Begegnungs- und Gemeinschaftsangebote im Quartier.
Auch die Verkehrsanbindung des geplanten Wohnquartiers soll weiter untersucht werden. Dabei geht es unter anderem um mögliche Entlastungen, die Erreichbarkeit für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge und die Auswirkungen auf die umliegende Wohnbebauung. Mindestens ein Kinderspielplatz soll inklusiv gestaltet werden.
Die Beschlüsse sorgen somit noch nicht für den Abschluss des Verfahrens, sondern den Einstieg in die nächste Prüf- und Planungsphase. Die Gemeinde will das Vorhaben nun fachlich, rechtlich und städtebaulich weiter vorbereiten. Dabei sollen neben zusätzlichem Wohnraum auch die Folgen für Verkehr, Infrastruktur und das soziale Miteinander im Quartier berücksichtigt werden.