Maskenpflicht in Wahlgebäuden und Wahlräumen
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 muss in den Wahlgebäuden und Wahlräumen im Wahlgebiet der Gemeinde Brieselang grundsätzlich während des gesamten Aufenthalts eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das gilt sowohl für Wählerinnen und Wähler als auch für die eingesetzten Wahlvorstände in den Wahllokalen. Darauf hat die Wahlleitung der Gemeinde Brieselang mit Verweis auf das Hygienekonzept nun hingewiesen.
Die Vorschrift fußt auf eine Handreichung des Bundeswahlleiters die auch vom Landeswahlleiter, der auf die Umsetzung der Hygieneanforderungen gemäß der geltenden Umgangsverordnung des Landes Brandenburg (2. SARS-CoV-2-UmgV) hinweist, bestätigt wurde. Wer gegen das Hygienekonzept verstößt, kann übrigens aus dem Wahlraum verwiesen werden, da sodann eine Störung der Ordnung etwa im Wahlraum besteht - § 31 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG).
Sollten Wähler*innen ihre Masken vergessen haben, werden in den Wahlräumen übrigens medizinische Masken für Betroffene vorgehalten. Eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht natürlich nicht für Personen, die nach § 3 Absatz 4 Nummer 1 bis 3 der Umgangsverordnung (2. SARS-CoV-2-UmgV) eine ärztliche Befreiung per Attest vorlegen können.
Ansonsten werden laut Angaben der Wahlleitung im Eingangsbereich zu den Wahlräumen Desinfektionsmittel für die Hände bereitgestellt. Zudem werden in den Wahlräumen alle Kontaktflächen regelmäßig gereinigt. Auch das kontinuierliche Lüften muss beherzigt werden.
Wählerinnen und Wähler werden weiterhin gebeten, nach Möglichkeit ihren eigenen Schreibstift mit zum Wahlvorgang zu bringen. Sollten Sie keinen eigenen Schreibstift dabeihaben (Bleistifte sind nicht gestattet), werden durch die Wahlvorstände desinfizierte Schreibstifte ausgegeben. In den Wahlkabinen selbst befinden sich ansonsten antibakterielle Schreibstifte, die von der Wahlleitung angeschafft wurden. Auf die obligatorischen Abstandsregelungen (Mindestabstand von 1,5 Meter) weisen Schilder hin.
