Information zu den Grundsteuerbescheiden
Die Verwaltung informiert: Die Grundsteuerbescheide für das aktuelle Jahr wurden an alle Grundstückseigentümer versandt. Bürgerinnen und Bürger haben daraufhin Widerspruch eingelegt, da der zugrunde liegende Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes auf einer Mietniveaustufe basiert, gegen die derzeit gerichtlich vorgegangen wird.
Nach eingehender Prüfung hat sich die Verwaltung entschieden, die Bearbeitung dieser Widersprüche vorerst auszusetzen. Hintergrund ist, dass eine gerichtliche Entscheidung zur Mietniveaustufe aussteht, deren Ausgang Auswirkungen auf die Bescheide haben könnte. Sollte es infolge des Gerichtsverfahrens zu einer Anpassung der Mietniveaustufe kommen, wird es eine Anpassung der Bescheide geben.
Es ist daher nicht erforderlich, neue Widersprüche ( vor dem Hintergrund der Mietniveaustufe) einzulegen. Bürgerinnen und Bürger, die bereits Widerspruch eingelegt haben, müssen ebenfalls nicht aktiv werden – die Verwaltung wird zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informieren.