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Hundesteuersatzung tritt am 1. Januar in Kraft

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Veröffentlicht am: 07.11.2024

Hund Brieselang.  Die Gemeindevertretung hatte zuletzt eine aktualisierte Hundesteuersatzung beschlossen, sie tritt nun zum 1. Januar 2025 in Kraft. Damit werden die bisherigen Regelungen zur Hundesteuer an die neue Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg angepasst, die seit dem 1. Juli 2024 gilt.

Ab dem kommenden Jahr gelten in Brieselang für die Hundesteuer folgende Sätze:

  • Für den ersten Hund fällt eine Steuer von 61,36 EUR an.
  • Für den zweiten Hund werden 153,39 EUR berechnet.
  • Ab dem dritten Hund beträgt die Steuer 205,00 EUR pro Hund.

Besondere Steuersätze gelten für Hunde, die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeit als gefährlich eingestuft wurden. Hier liegt die Steuer für den ersten gefährlichen Hund bei 480,00 EUR und steigt für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 1.000,00 EUR. Die Einstufung als gefährlicher Hund erfolgt durch das Ordnungsamt und basiert auf bestimmten Voraussetzungen der neuen Hundehalterverordnung. Die bisherige Rassenliste wurde aus der Satzung gestrichen.

Für die steuerliche Anmeldung eines Hundes müssen Halter ein Formular mit Angaben zu sich selbst und dem Hund ausfüllen. Zusätzliche Nachweise, wie etwa ein Impfausweis, sind bei der persönlichen Anmeldung hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Ein Nachweis bei Ummeldung aus einer anderen Gemeinde oder Stadt ist jedoch erforderlich.

Aktuell sind etwa bis zu 1.500 Hunde im Gebiet der Gemeinde Brieselang steuerlich angemeldet. Eine gemeindeeigene Hundehalterverordnung gibt es nicht.

Und: Die Gemeinde Brieselang erinnert alle Hundehalter daran, ihre Hunde ordnungsgemäß anzumelden. Durch die Anmeldung wird sichergestellt, dass aktuelle Daten zu allen Hunden im Gemeindegebiet vorliegen.

Weitere Infos:

Amtsblatt: Neue Hundesteuersatzung ab 01.01.2025

Hundehalterverordnung

Anzeigeformular §2 Hundehaltung

Hundesteueran-, -um, -abmeldung seit 01.07.2024

 
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