Hortbetreuung nach Unterricht gewährleistet, bei Distanzunterricht nur Notbetreuung
An den beiden Grundschulen in der Gemeinde Brieselang findet nach Maßgabe des Bildungsministeriums ab dem kommenden Montag, 22. Februar, ein jeweils schulseitig organisierter Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht (A/B-Gruppen) statt. Das hat auch Auswirkungen auf die Hortbetreuung.
Es hat bereits zahlreiche Anfragen von Eltern gegeben. Sie wollen auch wissen, unter welcher Maßgabe ihre Kinder in den Horten betreut werden können. Für den kommunalen Hort Robinson gilt: An dem Tag, an dem ein Kind Präsenzunterricht hat, kann es nach Unterrichtsschluss regulär in den Hort kommen. An dem Tag, an dem ein Kind Distanzunterricht hat, kann es nur in den Hort kommen, wenn ein Notbetreuungsplatz nach Beantragung genehmigt wurde. Da der Hort die Notbetreuung der Nicht-Präsenzkinder ab 8 Uhr für die Schule übernehmen wird, ist allerdings ab 11.40 Uhr eine Vermischung der A/B-Gruppen unvermeidlich, wie Hortleiterin Mandy Dahms betonte.
