Hinweise zur Steuerbescheid-Erteilung 2025
Brieselang. Die Brieselanger Gemeindeverwaltung informiert alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über die bevorstehenden Steuerbescheide für das Jahr 2025 sowie über die anstehenden Änderungen im Zuge der Grundsteuerreform.
Voraussichtlich im Dezember 2024 wird die Gemeindevertretung Brieselang die neuen Hebesätze für die Realsteuern beschließen. In der sogenannten Hebesatzsatzung werden die neuen Sätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen), Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) sowie die Gewerbesteuer festgelegt. Die Steuerbescheide werden daraufhin im Januar 2025 an alle steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde versendet.
Die Gemeindeverwaltung weist zudem darauf hin, dass neben den Bescheiden für Grundsteuer und Gewerbesteuer auch die Steuerbescheide für die Hunde- und Zweitwohnungssteuer zeitnah verschickt werden. Alle Steuerpflichtigen werden gebeten, die Fälligkeitstermine für die Zahlungen im Jahr 2025 genau zu beachten.
Steuerfälligkeitstermine 2025 im Überblick:
Zweitwohnungssteuer: Fällig am 1. Februar 2025
Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer: Fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2025
Jahreszahler: Fällig am 1. Juli 2025
Überweisungshinweis: Die Zahlung ist unter Angabe des Kassenzeichens, des Namens und des betreffenden Grundstücks auf das Konto der Gemeinde Brieselang zu überweisen.
Die Bankverbindung lautet:
Gemeinde Brieselang/MBS Potsdam
IBAN: DE56160500003811043217BIC: WELADED1PMB
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt die Nutzung des Bankeinzugsverfahrens, um fristgerechte Zahlungen sicherzustellen und mögliche Säumniszuschläge zu vermeiden. Einzugsermächtigungen sind im Bürgerbüro der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Zimmer 3.7 erhältlich oder können online unter www.gemeindebrieselang.de heruntergeladen werden.
Für Fragen zur Steuerbescheid-Erteilung und weiteren Anliegen steht Ihnen die Steuerabteilung der Gemeinde Brieselang zur Verfügung:
Alexander Gimmel (Tel. 033232/33843), Martina Klos (Tel. 033232/33819)
Sprechzeiten: Dienstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Termine außerhalb der Sprechzeit sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Alternativ können Sie Ihre Anfragen per E-Mail an gemeindesteuern@gemeindebrieselang.de richten.