Eheschließungen: Keine Gäste, keine Trauzeugen
Verschärfte Weisung: Das Innenministerium des Landes Brandenburg hat am Montag die Standesämter dazu angewiesen, bei Eheschließungen bis auf weiteres keine Gäste mehr zuzulassen. Das gilt nun auch für Trauzeugen. Eine Ausnahme gibt es: Betreuungspflichtige Kinder der Eheschließenden dürfen anwesend sein, allerdings nur sofern eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Wünschen die Eheschließenden gleichwohl, dass Trauzeugen gemäß § 1312 Abs. 1 S. 2 BGB anwesend sind, muss die Eheschließung verschoben werden. Diese Regelungen gelten entsprechend für die Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen.
Weitere Infos erteilt Claudia Pegel unter 033232/338-55.
Grundlage: Land Brandenburg, Ministerium für Inneres und Kommunales, Weisung vom 17. März 2020 sowie der ergänzenden Weisung vom 23. März 2020.
