Beitragserhebung vor Aussetzung
Die Verwaltung der Gemeinde Brieselang wird, sofern die Gemeindevertretung den offiziellen Beschluss dazu am 24. Februar fasst, auf den Einzug von Kitabeiträgen entweder vollständig verzichten oder diese nur teilweise zu 50 Prozent erheben. Grundlage bildet die aktuelle Eindämmungsverordnung sowie die zweite Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vom 28. Januar 2021.
Die Regelung, die nur für die kommunalen Einrichtungen (Kita und Hort) gilt, wird rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und bis zur Änderung der Rechtslage Gültigkeit bewahren. Im Januar erfolgt die Berücksichtigung anhand der dokumentierten Anwesenheitszeiten in der Einrichtung beziehungsweise der erfolgten mündlichen Abreden zwischen Eltern und Einrichtung. Damit die Regelungen für die Eltern auch ab Februar 2021 greifen, sind laut Richtlinie verbindliche Vereinbarungen mit der Einrichtung zu schließen. Hierzu ist das entsprechende Formular in der Einrichtung einzureichen. Die Gebührenbescheide aller betroffenen Eltern werden angepasst. Freie Träger, die in der Gemeinde Brieselang eine Kindertagesbetreuung anbieten, müssen allerdings selbst eine Regelung schaffen und Ausgleichszahlungen beim Landkreis beantragen. Hier entsteht spätestens mit der Jahresabrechnung eine Fehlbetragsfinanzierung laut Gesetz.
